Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen A&D Schrott und Entsorgung („A&D“) und seinen Kunden überi. den Ankauf von Schrott, Metallen und vergleichbaren Materialien sowieii. Abhol-, Transport-, Entsorgungs- und Beratungsleistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen A&D und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfragen und Vertragsschluss
(1) Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst unverbindlich. Die Anfrage über die Website ist kostenlos. Daraus folgt nicht, dass eine anschließend beauftragte Leistung kostenlos ist.
(2) Verträge können mündlich, insbesondere telefonisch, oder in Textform geschlossen werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenni. A&D dem Kunden die konkret vereinbarte Leistung beziehungsweise das konkrete Kaufangebot und die maßgeblichen Preisbedingungen mitgeteilt hat undii. der Kunde dieses Angebot annimmt.
(3) Bei kostenpflichtigen Dienstleistungen werden die Leistung, der Preis oder die Art der Preisberechnung sowie erkennbare Zusatzkosten vor der Annahme durch den Kunden mitgeteilt.
(4) A&D stellt dem Kunden eine Bestätigung des telefonisch geschlossenen Auftrags auf einem geeigneten Kommunikationsweg zur Verfügung.
§ 3 Kostenpflichtige Dienstleistungen
(1) Abhol-, Transport-, Entsorgungs- und sonstige Dienstleistungen von A&D sind kostenpflichtig.
(2) Vor Vertragsschluss werden mit dem Kunden insbesondere vereinbart:
i. Art und Umfang der beauftragten Leistung,
ii. Ort und voraussichtlicher Zeitpunkt der Durchführung sowieiii. der Gesamtpreis oder – wenn dieser vorher nicht abschließend bestimmt werden kann – die Art der Preisberechnung und mögliche Zusatzkosten.
(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt und berechnet.
§ 4 Ankauf von Schrott und Metallen
(1) Der Ankaufspreis wird anhand einer persönlichen Sichtung des Materials und, soweit erforderlich, durch Wiegen ermittelt. Dabei werden die festgestellte Materialart, Beschaffenheit und Menge berücksichtigt.
(2) Nach der Sichtung und gegebenenfalls dem Wiegen unterbreitet A&D dem Kunden ein konkretes Kaufangebot.
(3) Für den Ankauf gilt:
i. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
ii. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das konkrete Angebot annimmt.
iii. Vor der Annahme ist der Kunde nicht verpflichtet, das Material an A&D zu verkaufen.
§ 5 Pflichten des Kunden und Beschaffenheit des Materials
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
i. Materialart und Menge nach bestem Wissen zutreffend anzugeben,
ii. A&D auf ihm bekannte Verunreinigungen oder gefährliche Bestandteile hinzuweisen und
iii. sicherzustellen, dass er zur Übergabe beziehungsweise Veräußerung des Materials berechtigt ist.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der vereinbarte Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die abgesprochene Leistung sicher ausgeführt werden kann.
(3) Material, das nicht vereinbart wurde oder dessen Beschaffenheit wesentlich von den Angaben des Kunden abweicht, muss A&D nicht übernehmen. Eine Änderung des Auftrags und dadurch entstehende Mehrkosten bedürfen der vorherigen Abstimmung.
(4) Gefährliche Abfälle werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 6 Termine und Durchführung
(1) Termine und Zeitfenster werden individuell vereinbart.
(2) Sollte ein vereinbarter Termin voraussichtlich nicht eingehalten werden können, informieren sich A&D und der Kunde unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen miteinander ab.
(3) Zusätzliche Arbeiten oder ein vom vereinbarten Auftrag abweichender Leistungsumfang werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Für Dienstleistungen gelten der im Auftrag vereinbarte Preis oder die dort vereinbarte Preisberechnung und Zahlungsweise.
(2) Für Verbraucher werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit diese anfällt. Mögliche zusätzliche Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(3) Für den Ankauf gilt der vom Kunden angenommene Kaufpreis. Die Zahlungsweise und der Zahlungszeitpunkt werden im jeweiligen Auftrag vereinbart.
§ 8 Widerrufsrechte
(1) Gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Soweit bei einem Vertrag mit einem Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung erforderlich ist, stellt A&D diese dem Kunden zusätzlich zu diesen AGB zur Verfügung.
§ 9 Haftung
Die Haftung von A&D richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.